Neues Gesetz

Maklerprovision

Im Mai 2020 hat sich das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – Käufer & Verkäufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip wird durch dieses Gesetz durch die Groko, CDU/CSU und SPD, eine Absage erteilt. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer & Käufer einer Immobilie wird durch das Gesetz nun gerechter gestaltet.

Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus dem Jahr 2020 sieht vor, dass sich Verkäufer & Käufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage ab dem Stichtag 50/50 teilen. Mit dieser Gesetzgebung sind beide Parteien somit künftig gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine Regelung nach dem bisher gängigen Bestellerprinzip, nach dem immer die Seite zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist künftig unzulässig.

Fragen hierzu?

Direkt anrufen!